LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.06.1999 - 5 KA 1584/98
Befreiung von Teilbudget für einen Vertragsarzt
1. Nur Praxen mit spezieller Ausrichtung, die Sonderbedarfsleistungen erbringen, wegen dieser Sonderbedarfsleistungen nicht
den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf andere ärztliche Leistungen verlagern können und für die die Auswirkungen der Teilbudgetierung
zu einer nicht vertretbaren Härte führen würde, können die Voraussetzungen für die Erteilung einer Befreiung von der Teilbudgetierung
im Rahmen des einheitlichen Bewertungsmaßstabes erfüllen. Es reicht nicht aus, wenn der Arzt eine der Teilbudgetierung unterliegende
Leistung nur überdurchschnittlich oft abrechnet. Bei der Feststellung der Voraussetzungen für eine Befreiung steht den Kassenärztlichen
Vereinigungen kein Beurteilungsspielraum zu. Ihre Entscheidungen können in vollem Umfang von den Gerichten überprüft werden.
[Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: EBM-Ä Kap A Teil B Abschn I Nr. 5.7.1
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Vorinstanzen: SG Karlsruhe 18.03.1998 S 1 KA 3314/97