LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.08.1995 - 5 Ka 2179/95
Zuständigkeit für Aufsichtsstreitigkeit im Kassenarztrecht, Befugnis der KÄV zu Plakataktionen im Wartezimmer
1. Die Kassenarzt-Kammern und -Senate sind zuständig für Aufsichtsstreitigkeiten, die zugleich Angelegenheiten des Kassenarztrechts
sind.
2. Ob es zum Aufgabenkreis der Kassenärztlichen Vereinigungen gehört, sich durch Plakate, die in den Wartezimmern der Ärzte
aufgehängt werden, direkt an die Patienten zu wenden und ob bzw inwieweit Fragen der Finanzierung in die Arzt- Patienten-Beziehung
eingebracht werden dürfen, ist zweifelhaft. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
,
SGG §
10 Abs.
2 §
31 Abs.
2 §
51 Abs.
2 § 97 Abs.
1 Nr. 6 § 97 Abs. 5
Vorinstanzen: SG Stuttgart 21.07.1995 S 1 Ka 253/95