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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.06.1999 - 5 KA 2574/98
Befreiung von Teilbudget für einen Vertragsarzt
1. Nur Praxen mit spezieller Ausrichtung, die Sonderbedarfsleistungen erbringen, wegen dieser Sonderbedarfsleistungen nicht den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf andere ärztliche Leistungen verlagern können und für die die Auswirkungen der Teilbudgetierung zu einer nicht vertretbaren Härte führen würde, können die Voraussetzungen für die Erteilung einer Befreiung von der Teilbudgetierung im Rahmen des einheitlichen Bewertungsmaßstabes erfüllen. Es reicht nicht aus, wenn der Arzt eine der Teilbudgetierung unterliegende Leistung nur überdurchschnittlich oft abrechnet. Bei der Feststellung der Voraussetzungen für eine Befreiung steht den Kassenärztlichen Vereinigungen kein Beurteilungsspielraum zu. Ihre Entscheidungen können in vollem Umfang von den Gerichten überprüft werden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
EBM-Ä Kap A Teil B Abschn I Nr. 5.7.1
,
SGB V § 85 Abs. 4 § 87 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Stuttgart 17.06.1998 S 10 KA 114/97