LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.07.1999 - 5 KA 430/99
Ermittlung des Gegenstandswertes bei Honorarkürzung wegen Budgetüberschreitung
Das wirtschaftliche Interesse des klagenden Arztes bemißt sich bei einer Honorarkürzung wegen Budgetüberschreitung nach dem
Betrag, um den er sein Honorar aus vertragsärztlicher Tätigkeit erhöht wissen möchte. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: BRAGO § 116 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 § 8 Abs. 2 S. 2
,
Vorinstanzen: SG Freiburg (Breisgau) - S 1 KA 189/99 W-B - 30.12.1998