LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.1999 - 5 KA 4550/98
Abstaffelungsregelung bei Röntgenleistungen in der Vertragsärztlichen Leistung
Eine Abstaffelungsregelung bei Röntgenleistungen ist möglich, obwohl das
SGB V eine Begrenzung dieser Leistungen im Gegensatz zum Basislabor nicht ausdrücklich vorgeschrieben hat. Im Vergleich zu anderen
Ärzten liegt bezüglich der Abstaffelungsregelung eine Ungleichbehandlung der Chirurgen und Orthopäden nicht vor. [Nicht amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: EBM-Ä Kap Q Abschn I Nr. 2.1
,
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 21.10.1998 S 1 KA 1998/97