LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.05.1999 - 5 Ka 4807/98
Ermittlung des Gegenstandswerts bei Klage auf Erweiterung der Ermächtigung eines Krankenhausarztes
Wenn der Krankenhausarzt eine Erweiterung seiner Ermächtigung begehrt, also Leistungen im Rahmen der ambulanten vertragsärztlichen
Versorgung durchführen will, die er bislang nicht hat durchführen dürfen, so ist für die Festsetzung des Gegenstandswerts
vom Auffangstreitwert auszugehen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: BRAGO § 116 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 § 8 Abs. 2 S. 2 Halbs. 2
Vorinstanzen: SG Stuttgart 01.09.1998 S 10 KA 3104/98