LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.1999 - 5 KA 94/99
Aufhebung von Honorarbescheiden durch die Kassenärztliche Vereinigung, Praxisgemeinschaft
1. Zur Sicherstellung einer vertragsgemäßen Versorgung ebenso wie zur Verwirklichung einer materiell zutreffenden Honorarverteilung
unter den Vertragsärzten ist es einer Kassenärztlichen Vereinigung gestattet, die einem Vertragsarzt aufgrund nicht ordnungsgemäßer
Honorarabrechnung zu Unrecht erteilten Honorarbescheide ohne Beachtung weiterer Voraussetzungen aufzuheben und den materiell-rechtlich
richtigen Zustand herzustellen.
2. Wenn 85 % der Patienten einer Kassenart von beiden Ärzten hausärztlich betreut worden sind, so ist die Annahme einer Praxisgemeinschaft
ausgeschlossen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: Ärzte-ZV § 33 Abs. 1 § 33 Abs. 2
,
BMV-Ä § 45 Abs. 2
,
EBM-Ä Kap A Teil B Abschn I Nr. 1, Kap A Teil B Abschn I Ziff 1
,
Vorinstanzen: SG Stuttgart 04.11.1998 S 5 KA 2278/97