Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.2017 - 6 SB 4071/16
Anspruch auf Feststellung des Grades der Behinderung und der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Nachteilsausgleiches "außergewöhnliche Gehbehinderung" nach dem SGB IX bei anderweitiger Feststellung Prüfung einer mobilitätsbezogenen Teilhabebeeinträchtigung durch das Tatsachengericht
1. Trifft die Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung eine Feststellung zur Höhe der Verletztenrente, ist der Anwendungsbereich von § 69 Abs. 2 S. 1 SGB IX nicht eröffnet, wenn Funktionseinschränkungen auch wegen einer unfallunabhängigen Gesundheitsstörung geltend gemacht werden.
2. Eine mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung, die einem Grad der Behinderung von 80 entspricht, prüft das Tatsachengericht umfassend.
Normenkette:
SGB IX § 69 Abs. 2 S. 1
Vorinstanzen: SG Reutlingen 12.10.2016 S 5 SB 982/15
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Reutlingen vom 12. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: