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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.2017 - 6 VG 6/17
Anspruch auf Gewährung von Beschädigtengrundrente nach dem Opferentschädigungsrecht Anerkennung eines Folgeschadens nach einem gesetzeskonformen Deal im Strafverfahren
Ein gesetzeskonformer "Deal" im Strafverfahren zugunsten eines Straftäters kann für das Opfer einer Gewalttat als weiteres traumatisierendes Erlebnis eine Gesundheitsstörung auslösen, die als Folgeschaden der Tat anzuerkennenund vom sog. Nachschaden abzugrenzen ist.
Normenkette:
BVG § 30 Abs. 1 S. 1
,
OEG § 1 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Reutlingen 30.11.2016 S 5 VG 2483/13
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Reutlingen vom 30. November 2016 und der Bescheid vom 6. März 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21. August 2013 dahingehend abgeändert, dass der Beklagte verurteilt wird, der Klägerin Beschädigtengrundrente nach dem Opferentschädigungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz ab 1. April 2011 nach einem Grad der Schädigungsfolge von 30 zu gewähren. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Der Beklagte hat ein Drittel der außergerichtlichen Kosten beider Instanzen zu tragen.

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