LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.2006 - 7 SO 2073/06
Einkommensanrechnung beim Anspruch auf Sozialhilfe, Anrechnung des Kindergeldes für ein volljähriges Kind
Das dem kindergeldberechtigten Elternteil zunächst zufließende Kindergeld für volljährige Kinder ist bei diesem als bloßer
Durchlaufposten anzusehen und nicht als eigenes Einkommen anzurechnen. Voraussetzung ist die bestimmungsgemäße und unverzügliche
Weiterleitung an das außerhalb seines Hausstandes lebende Kind, welches es zur Sicherung seines Unterhalts benötigt. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AlgIIV § 1 Abs. 1 Nr. 8
,
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SGB XII § 41 Abs. 2 § 82 Abs. 1 S. 1 § 82 Abs. 1 S. 2
,
SGB II § 11 Abs. 1 S. 3
Vorinstanzen: SG Freiburg 02.03.2006 S 7 SO 4468/05