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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.03.2022 - 7 SO 4143/20
Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem SGB XII für den Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen Anforderungen an eine Erstattung der Kosten des Mittagessens
Das Mittagessen in Einrichtungen ist kein Bestandteil der Eingliederungshilfeleistungen, soweit die Kosten des Mittagessens die Höhe des Mehrbedarfs nach § 42b Abs. 2 Satz 3 SGB XII nicht übersteigt. Nur soweit die Kosten für die Herstellung und Bereitstellung hierdurch nicht gedeckt werden, sind sie der Eingliederungshilfe zugeordnet.
Normenkette:
SGB IX § 18 Abs. 6
,
SGB IX §§ 56 ff.
, , ,
SGB IX § 102 Abs. 1
,
SGB XII § 42b Abs. 2 S. 3
,
GG Art. 3 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Heilbronn 26.11.2020 S 9 SO 636/20
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 26. November 2020 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.

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