LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.07.1996 - 7 U 2608/95
Unfallversicherungsschutz Behinderter
Behinderte, die keine wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung erbringen und deswegen nicht in die Werkstatt für Behinderte
aufgenommen werden, stehen auch bei geringwertigen Tätigkeiten unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. [Nicht
amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: RVO § 539 Abs. 1 Nr. 1 § 539 Abs. 2
,
SVBehindertenG § 1
Vorinstanzen: SG Stuttgart 18.08.1995 S 6 U 2443/94