LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.07.1999 - 8 SB 4422/98
Rechtsschutzbedürfnis im sozialgerichtlichen Verfahren
Für die Klage auf Erhöhung des GdB von 80 auf 90 besteht kein Rechtsschutzbedürfnis, wenn keine Steuerpflicht besteht und
andere Vorteile weder benannt noch belegt sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SchwbG § 3 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Konstanz 30.09.1998 S 1 SB 1288/96