LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.11.2006 - 9 U 4963/06
Anerkennung einer HIV-Infektion als Berufskrankheit, Zulässigkeit von Amtsermittlungen mit der Folge der Offenbarung gegenüber
dem Arbeitgeber
Im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes im sozialgerichtlichen Verfahren ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die nur
anonyme Meldepflicht einer HIV-Infektion nach dem Infektionsschutzgesetz auch für medizinisches Personal gegenüber dem Arbeitgeber nur eine eingeschränkte Offenbarungspflicht begründet. [Nicht amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: IfSG § 7 Abs 3
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