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LSG Bayern, Beschluss vom 24.01.2011 - 11 AS 867/10
Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussicht bei Ansprüchen nach dem SGB II; Rechtsprechung des BVerfG zur Höhe des Eckregelsatzes
Prozesskostenhilfe erhält auf Antrag ein Beteiligter, der nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (hier: Verneinung einer hinreichenden Aussicht auf Erfolg bei der Überprüfung von Ansprüchen nach dem SGB II hinsichtlich der Rechtsprechung des BVerfG zur Höhe des Eckregelsatzes). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGG § 73a
,
ZPO § 114
Vorinstanzen: SG Würzburg 11.11.2010 S 16 AS 123/10
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 11.11.2010 wird zurückgewiesen.

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