Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Bayern, Urteil vom 20.01.2010 - 19 R 117/08
Auflösung des Versicherungsverhältnisses nach einer Beitragserstattung; keine Leistungen aus dem nicht erstatteten Arbeitgeberbeitrag
Beitragserstattungen führen nicht nur zur Auflösung des beim Rentenversicherungsträger aufgelaufenen Guthabens der erstattungsfähigen Beiträge, sondern zur rückwirkenden Löschung des Versicherungsverhältnisses als solchem in seiner Gesamtheit. Mangels Versicherungsverhältnis kann sich auch kein Anspruch auf eine Rente allein aus den nicht erstatteten Arbeitgeberbeiträgen zur Rentenversicherung ergeben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
GG Art. 14 Abs. 1
,
RVO § 1303 Abs. 7
,
Vorinstanzen: SG Bayreuth 30.10.2007 S 7 R 93/04
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 30.10.2007 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: