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LSG Bayern, Urteil vom 20.01.2010 - 2 U 396/08
Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung
Der Unfallbegriff umfasst auch psychische Gesundheitsstörungen als unmittelbare Reaktion auf ein äußeres Ereignis. Dabei liegt eine posttraumatische Belastungsstörung vor, wenn diese dem Trauma unmittelbar folgt, selten mit einer Latenz bis zu sechs Monaten. Der akute Verlauf dauert im Allgemeinen weniger als drei Monate, der chronische bis zu zwei Jahre. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 2
Vorinstanzen: SG Landshut 16.07.2008 S 9 U 155/04
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 16. Juli 2008 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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