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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.03.2022 - 26 BA 7/20
Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Kurskoordinatorin für medizinische Fortbildungen Abgrenzung von selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung Einbindung in die Arbeitsorganisation eines Betriebs Fehlendes Unternehmerrisiko
Die für einen Wirtschaftsbetrieb, der in eigenem Namen medizinische Fortbildungen im Rahmen strikt vorgegebener Kursformate anbietet und durchführt, als Kurskoordinatorin aufgrund entsprechender Rahmen- und Einzelverträge Tätige ist als abhängig Beschäftigte versicherungspflichtig, wenn sie fremdbestimmt in die Arbeitsorganisation des Betriebs eingebunden ist, weil sie keine wesentlichen Gestaltungsspielräume hat und darüber hinaus kein erhebliches Unternehmerrisiko trägt.
Normenkette:
SGB IV § 7a Abs. 1 S. 1
,
SGB IV § 7 Abs. 1
,
SGB IV § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
,
Vorinstanzen: SG Berlin 07.11.2019 S 193 KR 160/16
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 7. November 2019 wird zurückgewiesen .
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst zu tragen haben.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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