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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.12.2021 - 1 KR 425/14
Wirksamkeit von Pflegepersonalschlüsseln Subjektive Klagehäufung Feststellungsklage gegen eine untergesetzliche Norm Suspendierte Regelungen
Das berechtigte Interesse an baldiger Feststellung nach § 55 Abs 1 SGG fehlt bei einer Feststellungsklage gegen eine untergesetzliche Norm, wenn die belastenden Regelungen aktuell nicht Anwendung finden und ungewiss ist, ob sie zu einem noch über ein Jahr in der Zukunft liegenden Zeitraum unverändert Geltung beanspruchen werden.
Normenkette:
SGG § 74
,
ZPO § 59
,
Tenor
Die Klagen werden abgewiesen.
Die Klägerinnen haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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