LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.01.2009 - 1 SF 220/08
Besorgnis der Befangenheit im sozialgerichtlichen Verfahren, Dauer des gerichtlichen Verfahrens
Unabhängig von der Ursache der zeitlichen Verzögerung kann ein Befangenheitsantrag nicht allein auf die Dauer eines gerichtlichen
Verfahrens erfolgreich gestützt werden. Das Ablehnungsrecht geht jedoch verloren, wenn unbeantwortete Sachstandsanfragen bzw.
die Nichtweiterleitung von Schriftsätzen nicht unverzüglich gerügt werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]