Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.12.2009 - 27 P 23/09
hinreichende Erfolgsaussicht bei Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren
Für einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe ist eine hinreichende Erfolgsaussicht bereits dann gegeben, wenn das Gericht den klägerischen Rechtsstandpunkt aufgrund der Sachverhaltsschilderung und der vorliegenden Unterlagen für zutreffend oder für zumindest vertretbar hält bzw. eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Rechtsschutzsuchenden ausgehen würde.
Normenkette:
SGG § 73a
,
ZPO § 114
Vorinstanzen: SG Berlin 16.04.2009 S 111 P 4/09
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 16. April 2009 aufgehoben und dem Kläger unter Beiordnung des Rechtsanwalts Prozesskostenhilfe ohne Ansatz von Monatsraten und ohne aus dem Vermögen zu leistende Beträge gewährt.
Kosten für das Beschwerdeverfahren sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: