LSG Chemnitz, Urteil vom 23.11.2006 - 2 U 168/05
Haftungsausfüllende Kausalität in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen, Einsteifung der Schulter
Die Frage, welche Voraussetzungen zur Annahme eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Arbeitsunfall und Erkrankung vorliegen
müssen, ist unter Zuhilfenahme medizinischer Sachkunde nach dem im Entscheidungszeitpunkt aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand,
der u.a. aus den unfallmedizinischen Standardwerken zu entnehmen ist, zu beantworten (hier bei der Kausalität zwischen Arbeitsunfall
und Einsteifung der Schulter). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Leipzig 17.03.2005 S 9 U 303/00