LSG Hessen, Urteil vom 23.11.2006 - 1 KR 763/03
Sozialversicherungspflicht eines GmbH-Geschäftsführers
Auch ein nicht am Kapital der Gesellschaft beteiligter Gesellschafter einer GmbH kann unter besonderen tatsächlichen Umständen
als selbstständig anzusehen sein. Das können ein beherrschender Einfluss auf die GmbH aufgrund besonderen Fachwissens oder
besonderer Verantwortung und die dadurch bedingte tatsächliche Unabhängigkeit von Weisungen der Gesellschafter im Einzelfall
sein, wobei ein solcher Einfluss auch bei Geschäftsführern vorliegen kann, die mit den Gesellschaftern nicht familiär verbunden
sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: GmbHR 2007, 487, ZIP 2007, 545
Vorinstanzen: SG Marburg 25.06.2003 S 6 KR 416/01