LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 02.02.2006 - 8 AS 439/05, FEVS 58, 1
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit von Heizungskosten bei Ölheizungen
Die Angemessenheit von Heizungskosten bei Ölheizungen ist unter Betrachtung eines längeren Zeitraumes nicht anhand der Kosten
sondern anhand des Verbrauchs zu ermitteln. Es ist sinnvoll, den Bedürftigen die tatsächlich anfallenden Kosten zu erstatten
und nicht auf monatliche Abschläge oder Pauschalen zu verweisen. Dabei ist es ein Gebot wirtschaftlichen und sparsamen Umgangs
mit Haushaltsmitteln, Leistungsempfänger in Niedrigpreiszeiten aufzufordern, sich Heizöl zu besorgen und die Kosten dann vollständig
zu erstatten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: FEVS 58, 1
Normenkette: SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 § 7 Abs. 5 S. 2
Vorinstanzen: SG Lüneburg 22.11.2005 S 25 AS 745/05 ER