Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.02.2022 - 14 U 171/18
Feststellung eines Unfallereignisses als Arbeitsunfall Gefälligkeitshandlungen unter Nachbarn und Bekannten Keine Beschäftigung im unfallversicherungsrechtlichen Sinn
Nach Art und Umfang geringfügige Gefälligkeitshandlungen unter Nachbarn und Bekannten sind keine Verrichtungen, die wie eine Beschäftigung verrichtet werden, sondern eben Gefälligkeiten, die durch das Verhältnis unter guten Bekannten, Nachbarn und Freunden geprägt sind.
Normenkette:
SGB VII § 8 Abs. 1
,
SGB VII § 2 Abs. 2 S. 1
Vorinstanzen: SG Stade 21.06.2018 S 7 U 147/15
Tenor
Die Berufungen der Beigeladenen zu 1 bis 4 gegen das Urteil des Sozialgerichts Stade vom 21. Juni 2018 werden als unzulässig verworfen.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stade vom
21. Juni 2018 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: