LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29.11.2006 - 9 U 77/05
Schülerunfall beim Segeln während einer Klassenfahrt
Die im inneren Zusammenhang mit dem Schulbesuch einer Berufsschule stehenden Klassenfahrten auch im Ausland und die mit diesen
im inneren Zusammenhang stehenden schulischen Veranstaltungen gehören zu den vom organisatorischen Verantwortungsbereich der
Schule erfassten Veranstaltungen (hier bei einer Segelfahrt). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Lüneburg 25.01.2005 S 2 U 16/01