Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.12.2019 - 4 U 174/15
Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen an den Nachweis einer versicherten Tätigkeit unmittelbar vor einem Unfallereignis – hier im Falle von Arbeiten an Firmenservern
Bei der letzten abgrenzbaren Handlung unmittelbar vor einem Unfallereignis muss es sich um eine versicherte Tätigkeit gehandelt haben – hier verneint für einen Unfall auf dem Wege zu Arbeiten des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH an Firmenservern in den Kellerräumen eines sowohl die Privatwohnung als auch die Büroräume beherbergenden Mehrfamilienhauses, wenn sich anhand des Servers oder anhand von über das Internet verbundenen anderen Servern nicht mehr rekonstruieren lässt, dass zum konkreten Zeitpunkt des Unfalls tatsächlich an dem Server Datensicherungs- oder Update-Maßnahmen durchgeführt wurden.
Normenkette:
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1-2
,
SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 5
Vorinstanzen: SG Mainz 09.07.2015 S - 10 U 240/12
Tenor
1.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 09.07.2015 wird zurückgewiesen.
2.
Außergerichtliche Kosten sind in allen Rechtszügen nicht zu erstatten.
3.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: