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LSG Thüringen, Urteil vom 22.09.2022 - 1 U 908/18
Anerkennung von Folgen eines Unfallereignisses Schädigung des Nervus suralis Hinreichend wahrscheinlicher Ursachenzusammenhang
Zur Nichtanerkennung einer Schädigung des Nervus suralis als unmittelbare Folge eines Unfallereignisses mangels Vorliegens der hinreichenden Wahrscheinlichkeit.
Hinreichend wahrscheinlich ist ein Ursachenzusammenhang, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände diejenigen so stark überwiegen, die für den Ursachenzusammenhang sprechen, dass darauf eine richterliche Überzeugung auf einer naturwissenschaftlich-medizinischen und auf einer rechtlichen Ebene gegründet werden kann.
Normenkette:
SGG § 193
Vorinstanzen: SG Altenburg 26.06.2018 S 33 U 154/16
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Altenburg vom 26. Juni 2018 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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