LSG Thüringen, Beschluss vom 02.02.2006 - 6 SF 895/05
Verwertbarkeit und Entschädigung eines Zusatzgutachtens bei Übertragung der Gutachtenerstattung auf Dritte
Ein Zusatzgutachten ist im gerichtlichen Verfahren nicht verwertbar und kann auch nicht entschädigt werden, wenn der ernannte
Sachverständige einem Dritten unerlaubt die Erstellung überträgt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
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ZuSEG § 1 Abs. 1 § 3 Abs. 2