OLG Koblenz, Urteil vom 09.07.2003 - 9 UF 1424/03
Zur Unterhaltspflicht von sich bereits im Ruhestand befindlichen Eltern gegenüber volljährigem Kind nach längerer Zeit der
Selbstständigkeit
Werden Eltern, die sich bereits im Ruhestand befinden, nach längerer Zeit der Selbstständigkeit von ihrem volljährigen Kind
auf Unterhalt in Anspruch genommen, so steht dem unterhaltspflichtigen Elternteil ein Selbstbehalt in der Höhe des Selbstbehalts
eines volljährigen Kindes gegenüber dem Unterhaltsanspruch der Eltern zu.
Fundstellen: OLGReport-Koblenz 2003, 381
Vorinstanzen: AG Worms 6 F 131/01