Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
BSG, Beschluss vom 15.02.2011 - 12 KR 53/10 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren
Die Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision ist mit dem Ziel zu begründen, die Revisionsgerichte zu entlasten und im wohlverstandenen Interesse aller Beteiligten eine sorgfältige Vorbereitung des Verfahrens zu gewährleisten. Eine bloße Wiederholung des Vortrags vor den Instanzgerichten sowie die nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässige Bezugnahme auf Schriftsätze, die in den Vorinstanzen eingereicht worden sind, reicht in diesem Sinne nicht aus. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
,
SGG § 160a Abs. 2 S. 3
Vorinstanzen: LSG Niedersachsen-Bremen 02.06.2010 L 4 KR 364/09 , SG Hannover 02.09.2009 S 19 KR 382/09
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 2. Juni 2010 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: