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BVerwG, Urteil vom 02.06.2005 - 5 C 30.04
Entstehen des Erstattungsanspruchs zwischen Sozialhilfeträgern mit Kenntnis der Leistungsvoraussetzungen durch Anspruchsgegner - kein Ersatz eigener Kenntnis durch Bekanntwerden der Voraussetzungen bei unzuständigem Träger
»Für den Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Voraussetzungen der Leistungspflicht im Sinne des § 105 Abs. 3 SGB X ist auch im Erstattungsrechtsverhältnis zwischen Trägern der Sozialhilfe auf die Kenntnis des Trägers der Sozialhilfe abzustellen, dem gegenüber ein Erstattungsanspruch geltend gemacht wird. Ein im Leistungsverhältnis nach § 5 Abs. 2 Satz 2 BSHG für das Einsetzen der Hilfe hinreichendes Bekanntwerden bei einem nicht zuständigen Träger der Sozialhilfe ersetzt im Erstattungsverhältnis zwischen Trägern der Sozialhilfe nicht die nach § 105 Abs. 3 SGB X erforderliche eigene Kenntnis des auf Erstattung in Anspruch genommenen Trägers der Sozialhilfe.«
Fundstellen: FamRZ 2005, 1742, NVwZ 2005, 1196
Normenkette:
BSHG § 5 Abs. 2
,
SGB X § 105
Vorinstanzen: OVG Bremen 2 A 444/03 , 2 A 446/03 - 23.06.2004 , VG Bremen 24.10.2003 7 K 1500/01

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