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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.02.2010 - 8 AL 66/08
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Nachweis der Rechtwidrigkeit des Bewilligungsbescheides bei fehlendem Bescheid in der Leistungsakte aufgrund zentraler Bescheiderfassung
Die Nichterweislichkeit des Umstandes, dass die Rechtswidrigkeit aus einem Bescheid für den Betroffenen erkennbar war, geht zu Lasten der Bundesagentur für Arbeit, da sie das Vorliegen der Tatbestandsmerkmale des § 45 SGB X für den Erlass eines belastenden Verwaltungsakts zu beweisen hat. Ein voller Nachweis ist nicht durch verwendete Musterbescheide zu führen, wenn der Bescheid, auf dessen Wortlaut sich die Bundesagentur für Arbeit beruft, wegen der praktizierten zentralen Bescheiderfassung nicht in der Verwaltungsakte abgelegt ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB X § 17
,
SGB X § 25
Vorinstanzen: SG Stuttgart 19.11.2007 S 12 AL 1782/04
Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 19. November 2007 und der Bescheid der Beklagten vom 20. August 2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18. Februar 2004 aufgehoben.
Die Beklagte hat dem Kläger seine außergerichtlichen Kosten in beiden Instanzen zu erstatten.

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