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LSG Bayern, Urteil vom 04.02.2019 - 7 AS 1014/18
Vorläufige Gewährung von Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB II Versagung wegen mangelnder Mitwirkung Hinweistatsachen für eine Bedarfsgemeinschaft Gegenseitiger Einstandswille
1. Die Einstandspflicht eines nichtehelichen Partners ist vom wechselseitigen Willen abhängig, füreinander einstehen zu wollen.
2. Dabei handelt es sich um einen rein subjektiven Tatbestand, der nur mit Hilfe von (mittelbaren) Hinweistatsachen ermittelt werden kann.
Normenkette:
SGG § 86b Abs. 2 S. 2
,
SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c)
Vorinstanzen: SG München 31.10.2018 S 13 AS 2457/18 ER
Tenor
I.
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 31. Oktober 2018 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Der Antragstellerin und Beschwerdeführerin wird für das Berufungsverfahren Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwältin B., A-Stadt, beigeordnet.

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