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LSG Bayern, Urteil vom 07.02.2012 - 5 KR 344/11
Vergütung von Krankenhausleistungen; Statthaftigkeit einer Zahlungsklage bei verspäteter Leistung der Krankenkasse
Bestimmt eine Pflegesatzvereinbarung, dass die Krankenkassen binnen drei Wochen nach Abrechnung des Krankenhauses zur Zahlung verpflichtet sind und leistet die Kasse trotz Abrechnung nicht, ist einer Zahlungsklage der Klinik stattzugeben ohne dass Einwendungen zur Rechtmäßigkeit Abrechnung geprüft werden dürfen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
KHEntgG § 7
,
SGB V § 109 Abs. 4
Vorinstanzen: SG Würzburg 17.05.2011 S 6 KR 284/08
I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 17. Mai 2011 aufgehoben und die Beklagte verurteilt, der Klägerin 5.602,17 EUR zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 4 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 26. April 2007 zu zahlen.
II. Die Beklagte trägt die Kosten beider Rechtszüge.
III. Der Streitwert wird auf EUR 5.602,17 festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

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