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LSG Bayern, Urteil vom 05.11.2019 - 5 KR 544/18
Versorgung mit cannabishaltigen Medikamenten Begriff der schwerwiegenden Erkrankung Nachhaltige und dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität
Eine Erkrankung ist schwerwiegend, wenn sie lebensbedrohlich ist oder aufgrund der Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörungen die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt.
Normenkette:
SGB V § 31 Abs. 6
Vorinstanzen: SG Augsburg 30.10.2018 S 2 KR 675/16
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 30.10.2018 wird zurückgewiesen.
II.
Die außergerichtlichen Kosten des Klägers sind von der Beklagten auch in der Berufung zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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