LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.03.2008 - 9 B 462/07
Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren - hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bei der
Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung für ein nicht zugelassenes Arzneimittel
Bei einem HIV-Infizierten, der unter einem Wasting-Syndrom leidend, besteht für das Begehren auf Kostenübernahme für das nicht
zugelassene Arzneimittel Cannabinoid Dronabinol durch die Krankenkasse ein Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe,
da nicht schlechthin auszuschließen ist, dass er einen verfassungsrechtlich begründeten Anspruch auf Versorgung mit diesem
Arzneimittel hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Berlin 04.07.2007 S 112 KR 268/07