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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.06.2021 - 3 U 28/20
Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall Nichterweislichkeit einer konkreten Wirkursache
Lässt sich für einen Arbeits- oder Wegeunfall eine konkrete (Wirk-)Ursache nicht im Ansatz feststellen und ist nicht ersichtlich, dass sich spezifische Gefahren des Betriebs oder des Weges verwirklicht haben könnten, geht die Nichterweislichkeit der Ursache zulasten des Klägers.
Normenkette:
SGG § 193
Vorinstanzen: SG Berlin 08.01.2020 S 115 U 113/19
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 08. Januar 2020 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Verfahrens sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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