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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.02.2010 - 7 KA 15/09
Klagebefugnis einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung im sozialgerichtlichen Verfahren; Beanstandung eines Schiedsspruchs durch das Bundesversicherungsamt; Umsetzung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität in einer Vergütungsvereinbarung
1. Eine Kassenzahnärztliche Vereinigung ist im Rahmen einer Aufsichtsklage klagebefugt, wenn das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde über die Ersatzkassen einen Schiedsspruch beanstandet, der eine Vergütungsvereinbarung zwischen Kassenzahnärztlicher Vereinigung und Ersatzkassen ersetzt.
2. Im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung (oder eines diese ersetzenden Schiedsspruchs) lässt sich der Grundsatz der Beitragssatzstabilität nicht auf die Festsetzung des höchstzulässigen Ausgabenvolumens beschränken, sondern wird auch durch die Festsetzung der für die Einzelleistungen maßgeblichen Punktwerte berührt.
Normenkette: ,
SGB V § 85 Abs. 3
, ,
SGG § 54
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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