LSG Hamburg, Urteil vom 28.02.2007 - 2 KA 2/06
Rechtmäßigkeit der Altersgrenze in der vertragsärztlichen Versorgung
Die Altersgrenze des §
95 Abs.
7 S. 3
SGB V ist verfassungsrechtlich unbedenklich, verstößt weder gegen primäres noch sekundäres Gemeinschaftsrecht und stellt auch keine
unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung aus Gründen des Alters im Sinne des Art. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
dar. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AGG § 10 S. 1 § 8 Abs. 1
,
EGRL 78/2000 Art. 6 Abs. 1
,
,
Vorinstanzen: SG Hamburg 09.01.2006 S 27 KA 294/04