LSG Hessen, Urteil vom 15.03.2006 - 4 KA 36/05
Beurteilung des Versorgungsbedarfs § 73 Abs. 1a S. 3 SGB V in der vertragsärztlichen Versorgung
Auf die zur Sonderbedarfszulassung nach §
101 Abs.
1 S. 1
SGB V entwickelten Grundsätze ist bei der Einschätzung des Versorgungsbedarfs nach §
73 Abs.
1a S. 3
SGB V zurückzugreifen. Dabei haben die zuständigen Gremien im Rahmen des ihnen zustehenden und gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren
Beurteilungsspielraums ihre Ermittlungsmöglichkeiten voll auszuschöpfen. Bei der Bedarfsermittlung sind bedarfsabhängig erteilte
Ermächtigungen für Krankenhausärzte außer Acht zu lassen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: Ärzte-ZV § 31 Abs. 1
,
Vorinstanzen: SG Frankfurt 16.03.2005 S 28 KA 3171/03