LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.09.2005 - 2 B 71/03
Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht, Bestimmung der angemessenen Höhe trotz Unterhaltstitel
Bei einer Abzweigung nach §
48 SGB I ist im Rahmen der Ermessensausübung auch beim Vorliegen eines Unterhaltstitels zu prüfen, ob dem Unterhaltspflichtigen nach
Abzweigung ein angemessener Betrag verbleibt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]