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LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 23.06.2021 - 9 SO 43/15
Kosten der Unterkunft im Rahmen eines Bezugs von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII Anspruch auf Berücksichtigung tatsächlicher Bedarfe der Unterkunft bei einer Leistungsbewilligung
Zu den Anforderungen an ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft (hier für die Insel Sylt)
Normenkette:
SGG § 193
Vorinstanzen: SG Stralsund 10.11.2015 S 5 SO 50/13
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Stralsund vom 10. November 2015 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte verurteilt wird, dem Kläger für die Zeit vom 1. Juli 2012 bis 30. April 2013 Leistungen unter Berücksichtigung seiner vollen tatsächlichen Unterkunftskosten zu gewähren.
Der Beklagte trägt auch die notwendigen Kosten des Klägers für das Berufungsverfahren.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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