LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 04.03.2008 - 13 AS 7/06
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer Steuererstattung als Einkommen, Umwandlung nicht verbrauchten
Einkommens in Vermögen, rechtliche Zuordnung einmaliger Einnahmen
1. Zum Einkommen im Sinne von § 11 Abs. 1 SGB II zählt auch eine Steuererstattung.
2. Nicht verbrauchtes Einkommen wandelt sich im Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende grundsätzlich nicht bereits nach
Ablauf des Zuflussmonats in Vermögen um.
3. Während einer fortlaufenden, nicht durch eine Zäsur unterbrochenen Leistungsbeziehung bleibt die rechtliche Zuordnung einmaliger
Einnahmen als Einkommen zumindest für die Dauer von 6 Monaten unverändert, wobei nicht schon der Beginn eines neuen Bewilligungszeitraums
als eine ausreichende Zäsur angesehen werden kann. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AlgIIV § 2 Abs. 3 § 3 Abs. 3
,
SGB II § 11 Abs. 1 § 12 § 13 S. 1 Nr. 1 § 41 Abs. 1 S. 3 § 41 Abs. 1 S. 4 § 41 Abs. 1 S. 5 § 9 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Oldenburg 17.10.2006 S 45 AS 620/06