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LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.10.2021 - 14 U 146/17
Anerkennung weiterer Unfallfolgen und Gewährung einer Verletztenrente Kausalzusammenhang zwischen einem Arbeitsunfall und einer Unfallfolge Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit Bemessung des Grades einer MdE
Normenkette:
SGG § 128 Abs. 1 S. 1
,
SGG § 193
Vorinstanzen: SG Osnabrück 24.04.2017 S 17 U 133/15
Tenor
Auf die Berufung des Klägers werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Osnabrück vom 24. April 2017 sowie der Bescheid der Beklagten vom 18. Dezember 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18. März 2015 geändert.
Über die im Bescheid vom 18. Dezember 2014 festgestellten Folgen des Versicherungsfalles hinaus, wird auch die Bewegungseinschränkung im rechten Handgelenk soweit sie auf der Verdickung im Bereich des Retinaculum sowie auf der tenogenen Kontraktur und der vermehrten Spannung der Strecksehnen beruht, als Folge des Versicherungsfalles festgestellt.
Darüber hinaus wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt 1/5 der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers aus beiden Rechtszügen. Darüber hinaus sind Kosten nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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