LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.10.2006 - 5 VG 6/05
Opferentschädigung bei irrtümlicher Festnahme durch die Polizei
Ein tätlicher Angriff iS des
OEG liegt auch bei einer sich infolge eines Identitätsirrtums gegen die falsche Person richtenden gewaltsamen polizeilichen Festnahme
vor. Ist die dabei geleistete Gegenwehr des Opfers durch Notwehr gerechtfertigt, so liegt keine Mitverursachung nach §
2 OEG vor. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Braunschweig 28.01.2005 S 12 VG 60/99