Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.01.2017 - 13 VG 11/16
Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz und Bundesversorgungsgesetz Alkoholkonsum während der Schwangerschaft Tätlicher Angriff Angriffshandlung
1. § 1 OEG setzt ebenso wie § 1 BVG aufgrund des Wortlauts ("wer") voraus, dass der Geschädigte im Zeitpunkt des Angriffs bereits lebt, was bei einem ungeborenen Kind nicht der Fall ist.
2. Das Bundessozialgericht hat den Tatbestand - zunächst des BVG und dann auch des OEG - wegen planwidriger Regelungslücken jedoch erweitert, zunächst auf den Fall einer Schädigung eines ungeborenen Kindes aufgrund Vergewaltigung und Misshandlung der Mutter, dann auf den Fall, dass ein lange nach einer Vergewaltigung der Mutter geborenes Kind an einer Krankheit leidet, die auf die Mutter bei der Vergewaltigung übertragen worden war und schließlich auf den Fall, dass ein aufgrund einer Vergewaltigung der Mutter im Rahmen eines Inzestes gezeugtes Kind aufgrund dieser Gewalttat dauerhaft geschädigt ist.
3. Ein tätlicher Angriff ist grundsätzlich eine in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende gewaltsame Einwirkung.
4. Die Angriffshandlung erfüllt in aller Regel den Tatbestand einer - jedenfalls versuchten - vorsätzlichen Straftat gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit.
Normenkette:
OEG § 1
,
BVG § 1
Vorinstanzen: SG Düsseldorf 08.12.2015 S 1 VG 83/14
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 08.12.2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: