LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.10.2006 - 3 ER 175/06 AS
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Fiktion der Erwerbsfähigkeit von Ausländern
1. Die abstrakt generelle Möglichkeit der Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis reicht nicht aus, die Fiktion des § 8 Abs.
2 Alt. 2 SGB II auszulösen.
2. Staatsangehörigen der Staaten, die nach dem Vertrag vom 16.4.2003 über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik
Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik
Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union der Europäischen Union beigetreten sind,
die keine qualifizierte Berufsausbildung haben und ohne Arbeitsgenehmigung in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind,
kann eine Arbeitsgenehmigung erteilt werden, wenn sie die Voraussetzungen des § 39 Abs. 2 AufenthG 2004 erfüllen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NZS 2007, 220
Normenkette: AufenthG (2004) § 39
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EUBeitrittsSchlA
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EUBeitrittsVtr
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Vorinstanzen: SG Speyer 18.08.2006 S 6 ER 267/06