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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.08.2022 - 5 AS 327/18
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt in Magdeburg in Sachsen-Anhalt - schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers - Repräsentativität der Datenerhebung - Anzahl der Datensätze - Abbildung der Vermieterstruktur
1. Die ab dem 1.4.2015 geltende Unterkunftsrichtlinie der Landeshauptstadt Magdeburg auf der Grundlage der Mietwerterhebung 2014 beruht auf einem schlüssigen Konzept.
2. Das Konzept beruht auf einer ausreichenden Zahl von Datensätzen.
3. Es bestehen keine Bedenken hinsichtlich der Repräsentativität der erhobenen Daten. Insbesondere bedurfte es aufgrund nicht signifikanter Preisunterschiede zwischen den sog privaten und institutionellen Vermietern keiner Gewichtung nach Vermietertypen.
Normenkette:
§ 22 Abs 1 S 1 SGB II
Vorinstanzen: SG Magdeburg 07.03.2018 S 2 AS 532/16
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat 1/3 der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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