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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.08.2022 - 5 AS 339/21
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt in Wernigerode im Landkreis Harz in Sachsen-Anhalt - schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers - Vergleichsraumbildung - Repräsentativität der Datenerhebung - Gewichtung der erhobenen Daten nach Vermietertypen
1. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach die Ermittlung der angemessenen Bruttokaltmiete im Landkreis Harz nach der Mietwerterhebung 2012 in der Fassung der Korrekturberichte vom Februar 2020 sowie Juli 2022 den Anforderungen an ein schlüssiges Konzept entspricht (vgl LSG Halle vom 15.4.2021 - L 5 AS 391/19 ZVW).
2. Die Unterteilung des Landkreises Harz in drei Vergleichsräume ist nicht zu beanstanden. Insbesondere führt die Vergleichsraumbildung anhand der drei Mittelbereiche im Landkreis Harz nicht zur Gefahr der Gettobildung. Es ist nicht erforderlich, als Kriterium zur Vergleichsraumbildung auf ein ähnliches Mietpreisniveau abzustellen.
Normenkette:
§ 22 Abs 1 S 1 SGB II
,
§ 22b Abs 1 S 4 SGB II
Vorinstanzen: SG Magdeburg 29.04.2021 S 20 AS 1228/17
Tenor
Das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 29. April 2021 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtlichen Kosten der Kläger sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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